Voraussetzung für die Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in das "Betreute Wohnen" ist ein Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenträger.
Der Hilfebedarf wird in Zusammenarbeit aller Beteiligten unter Mitwirkung des Sozialpsychiatrischen Dienstes abgeklärt, wobei ein standardisiertes Planungsinstrument (IBRP) verwendet wird. Anhand der Hilfeplanung entscheidet eine entsprechende Konferenz darüber, welche Betreuungsart und - intensität notwendig ist. Der Klient wird in das Verfahren von Beginn an einbezogen. Die Einhaltung der Absprachen ist eine Voraussetzung für die Betreuung. Das "Betreute Wohnen" ist ein Angebot, das auf Freiwilligkeit beruht.
Zum Aufnahmeverfahren gehört auch die Regelung der Kostenfrage. I.d.R. kommt die Eingliederungshilfe (§§ 53, 54 SGB XII) für die Kosten auf.